Spitalzusatzversicherung: Halbprivat und Privat im Vergleich

Die Spitalzusatzversicherung ergänzt die Grundversicherung bei einem Spitalaufenthalt, etwa mit Halbprivat- oder Privatabteilung. Wichtig sind die versicherte Abteilung, die Spitalwahl, die Franchise und mögliche Einschränkungen auf bestimmte Spitäler oder Regionen. Entscheidend ist der genaue Wortlaut in den Vertragsbedingungen.

Nur zur Information, keine Beratung und ohne Gewähr. Massgebend sind allein die Vertragsbedingungen der Versicherer.

So ordnen wir

  1. Freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz (höher ist besser)
  2. Jährliche Franchise (tiefer ist besser)
  3. Selbstbehalt in Prozent (tiefer ist besser)
  4. Wahl der Abteilung bei Eintritt (höher ist besser)

Es gibt keine Gesamtnote; Bedingungen werden gezeigt, aber nicht bewertet.

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