Kuren und Erholung: Beiträge der Zusatzversicherung
Die Grundversicherung zahlt an Badekuren nur einen kleinen Beitrag und an Erholungskuren nichts. Zusatzversicherungen leisten oft einen Betrag pro Tag für ärztlich verordnete Bade- oder Erholungskuren, meist mit einer Höchstzahl Tage pro Jahr. Manche zahlen auch an die Übergangspflege nach einem Spitalaufenthalt. Entscheidend ist der genaue Wortlaut in den Vertragsbedingungen.
Nur zur Information, keine Beratung und ohne Gewähr. Massgebend sind allein die Vertragsbedingungen der Versicherer.
So ordnen wir
- Badekur (pro Tag) (höher ist besser)
- Erholungskur (pro Tag) (höher ist besser)
- Maximale Kurtage pro Jahr (höher ist besser)
- Übergangspflege nach Spitalaufenthalt (höher ist besser)
Es gibt keine Gesamtnote; Bedingungen werden gezeigt, aber nicht bewertet.
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